1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, per Email oder via Internetformular vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache. Ihr erhaltet von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung bieten wir Euch den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
2. Bezahlung
Der gesamte Reisepreis muss 21 Tage vor Abreise auf das angebene Konto eingegangen sein.
Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. ab 21 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig und zahlbar. Kurzentschlossene müssen vor Reiseantritt einen Überweisungsnachweis erbringen. Dies gilt auch für Reiseteilnehmer, die den Restbetrag zwischen dem 21. und dem letzten Tag vor Reisebeginn überwiesen haben.
3. Rücktritt durch den Reisenden
Müsst Ihr die Reise vor Antritt der Reise stornieren, könnt Ihr dies bis 14. Juni 2017 ohne Zusatzkosten bei uns melden. Nach diesem Datum fallen nach unten aufgelisteten Daten folgende Stornierungskosten für Euch an:
bis 14. Juni kostenlose Stornierung
ab 15. Juni 2017 25% des Reisepreises
ab 22. Juni 2017 50% des Reisepreises
ab 05. Juli 2017 100% des Reisepreises
Wir empfehlen Euch eine Reiserücktrittversicherung abzuschliessen.
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel widersprechen, wenn die andere Person den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet Ihr und die neue Person für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten ggf. entstandenen Mehrkosten.
4. Rücktritt durch Veranstalter
Wir dürfen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn für die Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Reisende sämtliche bis dahin geleisteten Zahlungen umgehend zurück. Eine Durchführung der Reise unter der Mindestteilnehmerzahl ist nur nach einem neu zu errechnenden Preis möglich. Solltet Ihr eine Durchführung zu dem neuen Preis wünschen, so stellt dies ein neues Angebot dar.
Wenn können einzelne Teilnehmer von der Reise ausschliessen und ggf. die Reise abbrechen, wenn wir feststellen, dass die in der Detailinformation geforderten Voraussetzungen von einm Reiseteilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Reise gefährdet wird oder sogar eine Gefährdung der anderen Reiseteilnehmer entsteht.
Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen oder zumindest Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht zu beeinflussenden Umständen (z.B. ungünstige Verhältnisse am Berg, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleiben uns vorbehalten.
Ohne Einhaltung einer Frist können wir von der Reise zurücktreten oder eine Person ausschliessen, wenn der jeweilige Reiseteilnehmer die Reise ungeachtet aller Abmahnungen erheblich stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine Teilnahme und/oder die der anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.
Bei allen oben genannten Punkten unter 4. und durch vorzeitigem Abbruch einer Reise durch den Reiseteilnehmer entstehen die gebrauchten Kosten plus unser Honorrar. Die Kosten für nicht wahrgenommenen Verpflegung oder Übernachtung versuchen wir zurückzugeben, können dies aber nicht garantieren.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7. Gewährleistung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann jeder Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Reisende schuldet den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
8. Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme an der Wanderung, geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für körperliche Schäden oder Unfälle. Wir haften für keine Schäden des Reisenden die versehentlich, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungendes
Bei Leistungsstörungen ist jeder Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen uns oder dem Leistungsträger mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlasst ihr schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.
10. Versicherungen
Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck.
Die Anmeldung kann schriftlich, per Email oder via Internetformular vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache. Ihr erhaltet von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung bieten wir Euch den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
2. Bezahlung
Der gesamte Reisepreis muss 21 Tage vor Abreise auf das angebene Konto eingegangen sein.
Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. ab 21 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig und zahlbar. Kurzentschlossene müssen vor Reiseantritt einen Überweisungsnachweis erbringen. Dies gilt auch für Reiseteilnehmer, die den Restbetrag zwischen dem 21. und dem letzten Tag vor Reisebeginn überwiesen haben.
3. Rücktritt durch den Reisenden
Müsst Ihr die Reise vor Antritt der Reise stornieren, könnt Ihr dies bis 14. Juni 2017 ohne Zusatzkosten bei uns melden. Nach diesem Datum fallen nach unten aufgelisteten Daten folgende Stornierungskosten für Euch an:
bis 14. Juni kostenlose Stornierung
ab 15. Juni 2017 25% des Reisepreises
ab 22. Juni 2017 50% des Reisepreises
ab 05. Juli 2017 100% des Reisepreises
Wir empfehlen Euch eine Reiserücktrittversicherung abzuschliessen.
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel widersprechen, wenn die andere Person den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet Ihr und die neue Person für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten ggf. entstandenen Mehrkosten.
4. Rücktritt durch Veranstalter
Wir dürfen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn für die Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Reisende sämtliche bis dahin geleisteten Zahlungen umgehend zurück. Eine Durchführung der Reise unter der Mindestteilnehmerzahl ist nur nach einem neu zu errechnenden Preis möglich. Solltet Ihr eine Durchführung zu dem neuen Preis wünschen, so stellt dies ein neues Angebot dar.
Wenn können einzelne Teilnehmer von der Reise ausschliessen und ggf. die Reise abbrechen, wenn wir feststellen, dass die in der Detailinformation geforderten Voraussetzungen von einm Reiseteilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Reise gefährdet wird oder sogar eine Gefährdung der anderen Reiseteilnehmer entsteht.
Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen oder zumindest Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht zu beeinflussenden Umständen (z.B. ungünstige Verhältnisse am Berg, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleiben uns vorbehalten.
Ohne Einhaltung einer Frist können wir von der Reise zurücktreten oder eine Person ausschliessen, wenn der jeweilige Reiseteilnehmer die Reise ungeachtet aller Abmahnungen erheblich stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine Teilnahme und/oder die der anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.
Bei allen oben genannten Punkten unter 4. und durch vorzeitigem Abbruch einer Reise durch den Reiseteilnehmer entstehen die gebrauchten Kosten plus unser Honorrar. Die Kosten für nicht wahrgenommenen Verpflegung oder Übernachtung versuchen wir zurückzugeben, können dies aber nicht garantieren.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7. Gewährleistung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann jeder Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Reisende schuldet den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
8. Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme an der Wanderung, geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für körperliche Schäden oder Unfälle. Wir haften für keine Schäden des Reisenden die versehentlich, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungendes
Bei Leistungsstörungen ist jeder Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen uns oder dem Leistungsträger mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlasst ihr schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.
10. Versicherungen
Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck.